- Nachlaßansprüche
Nachlaßansprüche, Ansprüche, die aus dem Nachlaß zu befriedigen sind. Eine Geldstrafe kann in den Nachlaß nur dann vollstreckt werden, wenn das Urteil bei Lebzeiten des Verurteilten rechtskräftig geworden ist (Reichsstrafgesetzbuch, § 30).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.