- Nachkinder
Nachkinder, Kinder aus einer spätern Ehe gegenüber solchen aus einer frühern Ehe.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nachkinder, Kinder aus einer spätern Ehe gegenüber solchen aus einer frühern Ehe.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nachkinder — Nachkinder, die aus der zweiten Ehe des Vaters od. der Mutter entspringenden Kinder, welche mit den Stiefkindern rücksichtlich der Erbfolge der Eltern in gleiches rechtliches Verhältniß gesetzt werden, s. Einkindschaft … Pierer's Universal-Lexikon
Nachkinder — Nachkinder, Kinder, die aus einer spätern Ehe entsprossen sind … Kleines Konversations-Lexikon
Einkindschaft — (Unio prolium, Pariatio), ein Vertrag zwischen Eheleuten u. ihren Kindern aus einer Vorehe, durch welchen die letzteren, die sogenannten Vorkinder, auf ihre Rechte u. Ansprüche bezüglich des bisher in fortgesetzter Gütergemeinschaft gehaltenen… … Pierer's Universal-Lexikon
Einkindschaft — Ein|kind|schaft 〈f.; 20; unz.; Rechtsw.; früher〉 Gleichberechtigung der vorehel. u. ehel. Kinder * * * Einkindschaft, lateinisch Unio prolium, die seit dem 13. Jahrhundert v. a. im fränkischen Rechtsgebiet aufkommende Sitte, die erstehelichen… … Universal-Lexikon