Ausdehnungsgesetz

Ausdehnungsgesetz

Ausdehnungsgesetz, die Bezeichnung für das Reichsgesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, wodurch die Unfallversicherung (s. d.) auf die binnenländischen Transportanstalten und andre, dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 noch nicht unterstehende Betriebe ausgedehnt wurde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unfallfürsorge — Unfallfürsorge, als solche bezeichnet man in der Gesetzessprache im Deutschen Reich die besondere Fürsorge des Dienstherrn für die öffentlichen Beamten und ihre Hinterbliebenen in jenen Fällen, in denen der Beamte infolge eines im Dienst… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Arbeiterversicherung — Arbeiterversicherung, die Versicherung, durch die vom Arbeiter und seiner Familie die aus teilweisem oder gänzlichem Verluste der Erwerbsfähigkeit erwachsenden Gefahren dadurch abgewandt werden, daß in Zeiten des Erwerbs gezahlte Beiträge zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausführungsbehörden — Ausführungsbehörden, besondere Behörden, die für unfallversicherungspflichtige Reichs u. Staatsbetriebe, bezüglich deren Reich und Staat als Unternehmer an Stelle der Berufsgenossenschaften (s. d.) die Unfallfürsorge selbst übernehmen, an die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterversicherung [1] — Arbeiterversicherung, im allgemeinen jede Versicherung von Lohnarbeitern (und der ihnen nahestehenden Klassen) gegen die ihnen sei es aus allgemeinen Verhältnissen, sei es aus den besonderen Verhältnissen ihres Berufes drohenden wirtschaftlichen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gay-Lussacsches Gesetz — Gay Lussacsches Gesetz. Dasselbe sagt aus: Bei konstantem Drucke sind die Volumenänderungen eines Gases (s.d.), bezogen auf die Einheit seines. Volumens bei 0° C, proportional seinen Temperaturänderungen; die Proportionskonstante hat für alle… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”