- Muttergut
Muttergut (lat. bona materna), die Vermögenswerte, die von der Mutter oder von der Mutterseite herstammten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Muttergut (lat. bona materna), die Vermögenswerte, die von der Mutter oder von der Mutterseite herstammten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Muttergut — Muttergut, das von der Mutter oder der Mutterseite erworbene Vermögen, dessen Eigentum dem Hauskinde, dessen Verwaltung und Nutznießung dem Vater zusteht … Kleines Konversations-Lexikon
Muttertheil — (Muttergut), diejenige Erbportion, welche den leiblichen Kindern aus der Erbschgst der Mutter zufällt. Gemeinrechtlich wird dasselbe nach den Regeln eines Peculium adventitium regulare (s.u. Peculium) behandelt … Pierer's Universal-Lexikon
Fallrecht — (Jus recadentiae oder revolutionis) ist diejenige Art der gesetzlichen Erbfolge, wonach beim Tod eines ohne Nachkommen verstorbenen Erblassers das Vermögen nach seiner Herkunft an die väterliche und mütterliche Verwandtschaft fällt (paterna… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfand — Pfand, im Rechtswesen Sache und deren Zubehör, auf welche der Gläubiger ein dingliches Recht erhält; das Pf. recht an einer Sache dient zum Schutze von Forderungen in der Weise, daß, wenn der Schuldner nicht zur Zeit bezahlt, die P.sache verkauft … Herders Conversations-Lexikon
ЕВСТАФИЙ РОМЕЙ — [Евстафий Магистр; греч. Εὐστάθιος ὁ ῾Ρωμαῖος] (70 е гг. X в. сер. XI в.), визант. юрист, судья, председатель имп. суда на ипподроме (ἐπ τοῦ ἱπποδρόμου) в К поле. В анонимной схолии к новелле имп. Василия II Болгаробойцы говорится, что Е. Р., сын … Православная энциклопедия