Aufschiebende Bedingung

Aufschiebende Bedingung

Aufschiebende Bedingung, s. Bedingung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Aufschiebende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • aufschiebende Bedingung — ⇡ Bedingung …   Lexikon der Economics

  • Bedingung (Recht) — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung… …   Deutsch Wikipedia

  • Bedingung — Bedingung, im allgemeinen dasjenige, von dem etwas andres abhängig ist; es gibt deshalb so viele Arten von Bedingungen als Arten der Abhängigkeit (s. d.). In den meisten Fällen ist nun aber das Bedingte nicht nur von einem, sondern von mehreren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bedingung — (Conditĭo), bei Rechtsgeschäften, jedes zukünftige und ungewisse Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt durch besondere Übereinkunft die Existenz eines Rechtsgeschäfts abhängig gemacht ist: Suspensiv B. (aufschiebende B.), wenn sie den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bedingung — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Die einer ⇡ Willenserklärung eingefügte Bestimmung, die die Wirkung des ⇡ Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen ungewissen Umstand abhängig macht (§§ 158 ff. BGB). 2. Arten: a) Auflösende B.: Die Rechtswirkungen… …   Lexikon der Economics

  • Auflösende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Debitor — ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um Lieferantenkredite oder sonstige Warenkredite aus der Geschäftsverbindung mit Kreditoren. Komplementärbegriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Sicherungsvertrag — Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Suspensīv — (lat.), aufschiebend; daher suspensive Rechtsmittel, solche, die den Eintritt der Rechtskraft eines Urteils und dessen zwangsweise Vollstreckung verhindern; Suspensivbedingung, eine aufschiebende Bedingung, von welcher der Beginn eines… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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