Militärfahrschein

Militärfahrschein

Militärfahrschein, Ausweis für die Eisenbahnfahrt eines Militärtransports, ausgestellt von der absendenden Militärbehörde. Er besteht aus drei Abschnitten: der erste dient als Unterlage für die Abrechnung bei der Eisenbahnbehörde, der zweite als Ausweis für den Zugführer, der dritte als Unterlage für die Abrechnung bei der Militärbehörde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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