Aufholungsprozeß
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Abmeierungsrecht — Abmeierungsrecht, nach früherm deutschen Recht Befugnis des Gutsherrn, den Bauern (Meier, Kolonen) wegen Vernachlässigung gewisser Pflichten unter gewissen Formen (Aufholungsprozeß) das Gut zu entziehen … Kleines Konversations-Lexikon