Meisterssohn bringt das Recht mit sich

Meisterssohn bringt das Recht mit sich

Meisterssohn bringt das Recht mit sich, ein Sprichwort des mittelalterlichen Zunftrechts, das besagt, daß die Meistersöhne, falls sie das Handwerk ihres Vaters gelernt hatten, den Vorzug vor allen andern Gesellen bei der Bewerbung um eine Werkstatt, also um Selbständigmachung, hatten. Das Recht hat sich teilweise bis zur Einführung der deutschen Gewerbeordnung (1869) erhalten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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