Massekosten

Massekosten

Massekosten, s. Konkurs.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Massekosten — ⇡ Massegläubiger …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kosten des Insolvenzverfahrens — Unter Kosten des Insolvenzverfahrens versteht § 54 InsO 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren; 2. die Vergütungen und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Deckung dieser Kosten …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Einstellung — Einstellung, in der Gerichtssprache die Aufhebung eines ergebnislosen Verfahrens. Die E. des Strafverfahrens (E. der Untersuchung) insbes. kann nach deutschem Recht in verschiedenen Stadien einer strafrechtlichen Untersuchung vorkommen. Haben die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Konkursverfahrens — Wiederaufnahme des Konkursverfahrens. die Erneuerung eines durch Zwangsvergleich (s. d.) beendigten Konkursverfahrens. Sie ist nach der Deutschen Konkursordnung (§ 198 ff.) zulässig, wenn der Gemeinschuldner nach Abschluß des Zwangsvergleichs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Massegläubiger — Massegläubiger, die Gläubiger der Gemeinschaftsverbindlichkeiten (Massekosten, Masseschulden), die nach der Konkurseröffnung durch die Tätigkeit des Gerichts und des Verwalters sowie aus andern Umständen entstanden sind. Ihr Schuldner ist die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Massegläubiger — I. Begriff:Gläubiger, die volle Befriedigung aus der ⇡ Insolvenzmasse vor allen ⇡ Insolvenzgläubigern beanspruchen können (§§ 53–55 InsO). II. Ansprüche:Ausschließlich durch oder während des Verfahrens entstehend. 1. Massekosten: a) Gerichtliche… …   Lexikon der Economics

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