Marktverkehr

Marktverkehr

Marktverkehr, s. Markt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Marktfleck — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

  • Marktflecken — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

  • Markthoheit — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

  • Marktprivileg — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

  • Marktrecht — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

  • Marktplätze in Deutschland — Wittenberg 1760, Marktplatz mit Stadtpfarrkirche St. Marien und Rathaus (Rückseite) …   Deutsch Wikipedia

  • Forum — (lat.), bei den alten Römern ein für Marktverkehr, Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen bestimmter öffentlicher Platz. Man unterschied Fora civilia für öffentliche Versammlungen und Gerichtsverhandlungen und F. venalia für den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Markt — (franz. Marché, engl. Market) bedeutet im weitern Sinne das Absatzgebiet einer Ware. So spricht man vom Geldmarkt als dem Gebiet, auf dem Wertpapiere und edle Metalle gehandelt werden, vom Kapital , Kredit , Arbeitsmarkt, heimischen M. u. dgl. Im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

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