- Mannitio
Mannitio (mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses von seiten des Königs ergehende Aufforderung zur Leistung von Kriegsdiensten; auch die in der ältesten deutschen Rechtsverfassung begründete Mahnung an den Anzuklagenden, vor Gericht zu erscheinen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.