Mannengericht
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Mannen — (Pares curiae), Vasallen, die in gleichem Lehnsverhältniß zu einem u. demselben Lehnsherrn stehen. Daher Mannengericht, so v.w. Lehnsgericht … Pierer's Universal-Lexikon
Lehngericht — (Curia, Lehnhof, Lehnkurie, Mannengericht), im Mittelalter (seit dem 10. Jahrh.) das unter dem Vorsitz des Lehnsherrn oder eines Stellvertreters desselben zusammentretende Gericht, das in Lehnssachen Recht sprach. Als Richter oder Urteilssprecher … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Burggraf von Glatz — Der Burggraf von Glatz (tschechisch Kladský purkrabí) war ein königlicher Beamter, der auf der Burg in Glatz (tschechisch Kladsko) als Statthalter des böhmischen Königs amtierte. Da das Glatzer Land, das Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia … Deutsch Wikipedia