Machtspruch

Machtspruch

Machtspruch, Entscheidung eines Rechtshandels unmittelbar durch die oberste Staatsgewalt unter Abweichung vom regelmäßigen gesetzlichen Verfahren; nach modernem Verfassungsrecht unzulässig. Nicht zu verwechseln mit Niederschlagung (Abolition) und Begnadigung (s. d.). S. Kabinettsjustiz.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Machtspruch — (Decisio vi juris eminentis), die landesherrliche unmittelbare Entscheidung einer Rechtssache od. ein höchster Strafbefehl, unter Abweichung von dem gesetzlichen Verfahren u. der Übergehung des eigentlich competenten Richters ertheilt, in Fällen …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Machtspruch — Ein Machtspruch ist eine außerordentliche Lösung in einem Streit, bei dem durch die Staatsmacht, die oberste Gewalt im Staate oder eine bemächtigte Partei ein geregeltes Verfahren nicht eingehalten wird. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Machtspruch, der — Der Máchtsprúch, des es, plur. die sprǘche. 1) Ein Ausspruch in einer streitigen Sache, ohne andere Bewegungsgründe als die Macht, welche man besitzet, oder zu besitzen glaubt, uns seine Urtheile als Wahrheiten aufzudringen. Einen Machtspruch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Machtspruch — Mạcht|spruch, der: vgl. ↑Machtwort …   Universal-Lexikon

  • Machtspruch — Mạcht|spruch …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Hallescher Machtspruch — Der Hallesche Machtspruch war ein Machtspruch eines fürstlichen Schiedsgerichts, mit dem am 11. Dezember 1445 im Kloster Neuwerk bei Halle an der Saale die Streitigkeiten um die Aufteilung der wettinischen Ländereien entschieden wurden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Hallischer Machtspruch — Hallischer Machtspruch, Vertrag zwischen dem Kurfürsten Friedrich von Sachsen u. seinem Bruder Wilhelm am 9. Decbr. 1445, wodurch einige seit der Landesvertheilung in Altenburg am 10. Sept. 1445 entstandenen Irrungen beigelegt werden sollten. Der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Arnoldscher Prozess — Der Müller Arnold Fall ist ein Rechtsfall aus der Zeit Friedrichs des Großen: Der Müller Arnold betrieb eine Wassermühle an einem Fluss, der zur Oder fließt. Er war Erbpächter und schuldete so seinem Erbzinsherren Graf Schmettau den Erbzins, den… …   Deutsch Wikipedia

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