Lokalrichter
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Lokalrichter — Lokalrichter, s. Ortsgerichtspersonen … Kleines Konversations-Lexikon
Sächsische Landgemeindeordnung von 1838 — Die Sächsische Landgemeindeordnung von 1838 war ein regelnder Eingriff seitens des Staates in die dörflichen Gemeindeverfassungen und stellte eine Vereinheitlichung der Verhältnisse dar. [1] Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Struktur 3… … Deutsch Wikipedia
Ortsgerichte — Ortsgerichte, auch Dorfgerichte genannt, staatliche, den Amtsgerichten unterstellte und mit Laien besetzte, für eine oder mehrere Gemeinden zur Erledigung einfacher Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständige Gerichte. Sie sind… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ortsrichter — (Ortsgerichtspersonen, Ortsgerichtsvorsteher, Ortsschätzer, Lokalrichter, Gerichtsschöppen), Personen, die berufen sind, als Gehilfen des Gerichts hauptsächlich auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig zu sein. S. Ortsgerichte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ortsgerichtspersonen — Ortsgerichtspersonen, im Königr. Sachsen Personen ohne rechtsgelehrte Vorbildung, die als Gerichtsbeisitzer oder Urkundspersonen auf dem Gebiete der nichtstreitigen Rechtspflege mitwirken. Die erste O. des Bezirks heißt Lokalrichter oder… … Kleines Konversations-Lexikon