Litisrenunziation

Litisrenunziation

Litisrenunziation (lat.), soviel wie Zurücknahme der Klage (s. Zurücknahme).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zurücknahme der Klage — (Litisrenunziation), die Abstandnahme des Klägers von der Weiterverfolgung des eingeklagten Anspruchs in dem betreffenden Rechtsstreit. Die Z. ist kein Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, steht hiernach der Geltendmachung des letztern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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