Leichenpaß
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Leichenpaß — Leichenpaß, die obrigkeitliche Bescheinigung, daß die Wegführung einer Leiche von dem Sterbeorte u. deren Durchführung durch andere Parochien behufs der Beerdigung od. Beisetzung an einem dritten Orte gestattet sei. Die Einführung der… … Pierer's Universal-Lexikon
Leichenpaß — Leichenpaß, s. Leichentransport … Kleines Konversations-Lexikon
Todtenpaß — Todtenpaß, so v.w. Leichenpaß … Pierer's Universal-Lexikon
Leichentransport — Leichentransport, die Verbringung einer Leiche vom Sterbeort an einen andern Ort, kann nur mit Erlaubnis der Polizeibehörde, von welcher ein Leichenpaß zu erwirken ist, stattfinden. Über die Art der Einsargung für den Transport sind überall… … Kleines Konversations-Lexikon
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Gütertarife — (goods tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Leichenbeförderung — (conveyance of corpses; transports funéraires; trasporto di feretri). Die L. erfolgt zumeist in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen, die außen mit einem weißen Kreuz bezeichnet werden, seltener in besonderen Leichenwagen (s.d.). Sie unterliegt in… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens