- Leichenfrevel
Leichenfrevel, die unbefugte Wegname von Leichen, bez. Leichenteilen (s. Gräberfriede).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Leichenfrevel, die unbefugte Wegname von Leichen, bez. Leichenteilen (s. Gräberfriede).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Leichenfrevel — Leichenfrevel, s. Leichenraub … Kleines Konversations-Lexikon
Leichenraub — Leichenraub, Leichenfrevel, die unbefugte Wegnahme einer Leiche aus dem Gewahrsam der dazu berechtigten Personen, nach § 168 des Reichsstrafgesetzbuchs bedroht mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und Ehrverlust. Wegnahme von Leichenteilen ist… … Kleines Konversations-Lexikon