Lehnfolge

Lehnfolge

Lehnfolge, s. Lehnswesen, S. 337.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Banner — (Bannier), 1) im Mittelalter die Haupt u. Heerfahne, wurde gewöhnlich auf einem eignen Wagen ins Gefecht gefahren. vgl. Carrocium. Im Deutschen Reiche führten die Kaiser ein eignes Reichs B., das nur bei ihrer Anwesenheit beim Heere ausgebreitet… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lilie — 1. Die Lilie ist auch im Garten des Gottverächters weiss. 2. Die Lilien spinnen (nähen) nicht. – Pistor., VI, 85; Graf, 189, 29. Frankreich hiess früher das Reich der Lilien und der König von Frankreich Fürst der Lilien, sowie man, um anzuzeigen …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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