Legāltheorie
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Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Kirchenvertrag — Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und… … Deutsch Wikipedia
Konkordat — Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und… … Deutsch Wikipedia
Staatskirchenvertrag — Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und… … Deutsch Wikipedia
Konkordat — Kon|kor|dat 〈n. 11〉 1. Übereinkommen, Übereinkunft 2. Vertrag zw. einem Staat u. dem Papst [zu lat. concordare „übereinstimmen“; → konkordant] * * * Kon|kor|dat, das; [e]s, e [mlat. concordatum, zu lat. concordare, ↑ konkordant]: 1. Vertrag… … Universal-Lexikon