Lagerfrist

Lagerfrist

Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lagerfrist — La|ger|frist 〈f. 20〉 Zeit, in der eine bestimmte Ware aufbewahrt wird * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird. * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird …   Universal-Lexikon

  • Lagerfrist — ⇡ Lagerdauer …   Lexikon der Economics

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  • Postprotestauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise // Deutschla …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerhaus — (Packhof), in Handelsstädten großes Gebäude, in welchem ankommende Kaufmannswaaren abgeladen u. einige Zeit aufbewahrt werden, weil sie entweder versendet werden sollen, od. weil die davon zu entrichtenden Abgaben nicht sogleich bezahlt werden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… …   Lexikon der Economics

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