Lagerfrist

Lagerfrist

Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lagerfrist — išsilaikymo trukmė statusas T sritis Standartizacija ir metrologija apibrėžtis Techninėse sąlygose apibrėžta objekto laikymo ir (arba) vežimo kalendorinė trukmė, kurios metu tam tikrose ribose išlieka jo naudojimo arba eksploatavimo parametrų… …   Penkiakalbis aiškinamasis metrologijos terminų žodynas

  • Lagerfrist — La|ger|frist 〈f. 20〉 Zeit, in der eine bestimmte Ware aufbewahrt wird * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird. * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird …   Universal-Lexikon

  • Lagerfrist — ⇡ Lagerdauer …   Lexikon der Economics

  • Lagerdauer — Lagerfrist. 1. Begriff: ⇡ Kennzahl für die Zeit, die eine Ware bis zum Verkauf (bzw. bei Material bis zur Entnahme) durchschnittlich am ⇡ Lager bleibt. a) Produktionsbedingte L. ist Teil der Produktionszeit, z.B. in der Papier und… …   Lexikon der Economics

  • Zollniederlagen — Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in denen fremde unverzollte Waren unter Aussicht des Staates aufbewahrt werden. Die Waren werden aus denselben entweder in freien Verkehr gesetzt, d. h. nach erfolgter Verzollung so abgefertigt, als wenn sie über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise Deutschland Seit dem 15. O …   Deutsch Wikipedia

  • Postprotestauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise // Deutschla …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerhaus — (Packhof), in Handelsstädten großes Gebäude, in welchem ankommende Kaufmannswaaren abgeladen u. einige Zeit aufbewahrt werden, weil sie entweder versendet werden sollen, od. weil die davon zu entrichtenden Abgaben nicht sogleich bezahlt werden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… …   Lexikon der Economics

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