Laßgüter

Laßgüter

Laßgüter, s. Bauerngut, S. 462.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bauerngut — Bauerngut, ein Landgut, das der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer bevorzugter Güter nicht teilhaftig ist. Während bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts die meisten Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Andreas Tamm — Johann Andreas Tamm (* 1. Januar 1767 in Merseburg; † 29. Juli 1795 in Görlitz) war ein Jurist und Schulrektor und Mitglied der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz. Nach Privatunterricht durch den Vater und Besuch des… …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Andreas Tamm — (* 1. Januar 1767 in Merseburg; † 29. Juli 1795 in Görlitz) war ein Jurist und Schulrektor und Mitglied der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz. Nach Privatunterricht durch den Vater und Besuch des dortigen Domgymnasiums… …   Deutsch Wikipedia

  • Laßgut — (Bonumlassicum), ein Bauerngut od. auch ein einzelnes Grundstück, welches dem Besitzer (Lasse, Laßgutshesitzer) zur Nutznießung unter gewissen Bedingungen, insbesondere der Übernahme der öffentlichen Lasten u. eines Zinses (Laßzins) an den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Laßgut, das — Das Laßgut, des es, plur. die güter. 1) In einigen Gegenden, überhaupt ein jedes Gut oder Grundstück, dessen Besitz man einem andern gegen einen gewissen Zins auf immer oder doch auf eine lange Zeit überlässet. So werden in großen Wäldern den… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Arlesgüter — oder Urlosgüter, in Obersachsen Laßgüter, diejenigen Güter eines Bauern, die ihm als freies Eigenthum gehören, während sein anderer Besitz nur Colonat ist …   Herders Conversations-Lexikon

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