Kreuzverhör

Kreuzverhör

Kreuzverhör (engl. Cross-examination), im englischen Prozeßrecht, nach dem die Zeugen und Sachverständigen vor Gericht von den Parteien selbst verhört werden, die Befragung der bezeichneten Personen durch die Gegenpartei. Sein Zweck ist besonders, das Gedächtnis und die Wahrheitsliebe zu prüfen und etwaige Widersprüche in den Angaben darzutun. Das K. ist aus dem englischen in das französische Prozeßverfahren übergegangen, und auch die deutsche Zivilprozeßordnung hat dasselbe insofern adoptiert, als hiernach (§ 397, 402) die Parteien berechtigt sein sollen, dem Zeugen oder Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Aussagenden für dienlich halten. Über die Zulässigkeit solcher Fragen entscheidet nötigenfalls das Gericht. Auch der Vorsitzende ist befugt, der Partei oder den Anwalten zu gestatten, an den Zeugen oder Sachverständigen unmittelbar Fragen zu richten. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 238, 239) ist die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und von dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden in der Hauptverhandlung zu überlassen, eine Bestimmung, von der in der Praxis wenig Gebrauch gemacht wird. Dagegen findet die Bestimmung häufig Anwendung, daß der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger auf Verlangen von dem Vorsitzenden zu gestatten ist, Fragen an die Zeugen oder Sachverständigen zu richten. Für Österreich ist zu vergleichen § 249 der Strafprozeßordnung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kreuzverhör — (engl. Cross examination), im engl. Prozeß die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen, die von einer Partei vorgeführt wurden, seitens der beiden Prozeßgegner; auch nach § 238 der Deutschen Strafprozeßordnung zulässig …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kreuzverhör — Kreuzverhör(Cross examination), heißt im engl. Prozesse das Befragen der Zeugen durch den Anwalt der Gegenpartei …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kreuzverhör — Kreuzverhör,das:1.⇨Verhör(1)–2.insK.nehmen:⇨verhören(I) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Kreuzverhör — Sn std. (19. Jh.) Hybridbildung. Lehnübersetzung von ne. cross examination, der englischen Einrichtung, daß vor Gericht die Zeugen von Staatsanwalt und Verteidiger nach allen Richtungen (ne. cross) befragt werden, um Widersprüche oder Lücken in… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kreuzverhör — Kreuz|ver|hör 〈n. 11〉 1. 〈Rechtsw.〉 Vernehmung eines Zeugen durch beide Parteien 2. 〈allg.〉 Verhör einer Person durch mehrere andere mit oft scheinbar unzusammenhängenden Fragen * * * Kreuz|ver|hör, das [LÜ von engl. cross examination] (Rechtsspr …   Universal-Lexikon

  • Kreuzverhör — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Kreuzverhör (engl. cross examination) ist eine im anglo amerikanischen Beweisrecht übliche Befragung der Zeugen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreuzverhör — das Kreuzverhör, e (Oberstufe) Befragung der Zeugen und des Beschuldigten im Strafprozess lediglich durch den Rechts und Staatsanwalt, aber nicht durch den Richter Beispiel: Die junge Frau wurde ins Kreuzverhör genommen und sollte sich an… …   Extremes Deutsch

  • Kreuzverhör — Kreuz·ver·hör das; Jur; eine Form des Verhörs, bei der besonders Zeugen vor Gericht durch den Staatsanwalt und den Verteidiger intensiv befragt werden, um möglichst viele Informationen zu bekommen <jemanden ins Kreuzverhör nehmen, einem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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