- Kreisforénsen
Kreisforénsen, Personen, die, ohne in einem Kreise zu wohnen, dort Grundeigentum besitzen oder ein stehendes Gewerbe oder Bergbau betreiben. Sie sind verpflichtet, zu den Kreisabgaben beizutragen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.