Kontravention — ◆ Kon|tra|ven|ti|on 〈[ vɛn ] f. 20〉 Zuwiderhandlung, Übertretung (eines Gesetzes o. Ä.) [Neubildung zu kontravenieren] ◆ Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen,… … Universal-Lexikon
Kontravention — ◆ Kon|tra|ven|ti|on 〈[ vɛn ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Zuwiderhandlung, Übertretung (eines Gesetzes o. Ä.) [Etym.: nach kontravenieren gebildet] ◆ Die Buchstabenfolge kon|tr… kann auch kont|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind… … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Kontravention — Kon|tra|ven|ti|on die; , en <zu 1↑...ion> (veraltet) Gesetzes , Vertragsbruch (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Übertretung — (Kontravention), die unterste Stufe des strafbaren Unrechts; s. Dreiteilung der strafbaren Handlungen. Der kriminell strafbaren Ü. treten die Polizeiübertretungen (s. d.) gegenüber … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Übertretung — Übertretung, Kontravention, die Klasse der geringsten Straffälle, nach dem Deutschen Reichsstrafgesetzbuch eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 150 M bedrohte Handlung … Kleines Konversations-Lexikon
Kontraveniént — (lat.), der Zuwiderhandelnde; Übertreter eines Gesetzes oder Vertrags; Kontravention, das Zuwiderhandeln, Übertretung … Kleines Konversations-Lexikon
Kontraventionsbuße — ∙Kon|tra|ven|ti|ons|bu|ße, die: Strafe für eine begangene Kontravention; Ordnungsstrafe: ... wo keiner eine K. zu fürchten braucht, wenn er vor seiner Tür fleißig kehrt (Keller, Kammacher 204) … Universal-Lexikon
Kontravenienz — Kon|tra|ve|ni|enz die; , en <zu ↑...enz> svw. ↑Kontravention … Das große Fremdwörterbuch
kontraventional — kon|tra|ven|ti|o|nal <zu 1↑...al> (veraltet) eine Kontravention betreffend … Das große Fremdwörterbuch