Kontraposition — Unter Kontraposition (von lat. contra – gegen und lat. positio – Position, Stellung, Lage) versteht man in der Logik den Umkehrschluss einer Implikation, d. h. den Schluss von „Wenn A, dann B“ auf „Wenn nicht B, dann nicht A“. Tatsächlich… … Deutsch Wikipedia
Kontraposition — ◆ Kọn|tra|po|si|ti|on 〈f. 20; Logik〉 1. traditionelle Umformung in der Art „alle S sind T“ zu „kein Nicht T ist S“ 2. rückschließende Umformung einer positiven Aussage in eine negative Aussage, z. B. „wenn S, dann T“ zu „wenn nicht T, dann nicht … Universal-Lexikon
Kontraposition — ◆ Kọn|tra|po|si|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Logik〉 1. traditionelle Umformung in der Art »alle S sind T« zu »kein Nicht T ist S« 2. rückschließende Umformung einer positiven Aussage in eine negative Aussage, z. B. »wenn S, dann T« zu »wenn nicht … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Kontraposition — Kon|tra|po|si|ti|on die; , en <aus mlat. contrapositio »Entgegenstellung« zu lat. contraponere, vgl. ↑kontraponieren>: 1. Ableitung einer negativen Aussage aus einer positiven (Logik). 2. Formel der traditionellen Logik (alle A sind B,… … Das große Fremdwörterbuch
Gentzenkalkül — Der Sequenzenkalkül (manchmal auch Gentzenkalkül) ist ein von Gerhard Gentzen entwickelter, primär für metalogische Zwecke konzipierter logischer Kalkül. Inhaltsverzeichnis 1 Notationen und Konventionen 2 Definition 3 Regeln des Sequenzenkalküls… … Deutsch Wikipedia
Sequenzenkalkül — In der Beweistheorie und der mathematischen Logik bezeichnet man mit Sequenzenkalkül eine Familie formaler Systeme (oder Kalküle), die einen bestimmten Stil der Ableitung und gewisse Eigenschaften teilen. Die ersten Sequenzenkalküle, LK für die… … Deutsch Wikipedia
Konversion — (lat.), im logischen Sinne »Umkehrung« eines Urteils, wobei dessen bisheriges Subjekt zum Prädikat, das Prädikat aber zum Subjekt wird. Dieselbe ist zweifach, je nachdem die sogen. Qualität des Urteils (d. h. dessen bejahende oder verneinende… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Antezedens und Sukzedens — Eine Implikation (von lat. implicare, „einwickeln“) bezeichnet: bildungssprachlich die Einbeziehung einer Sache in eine andere; ein mitgemeinter, aber nicht explizit ausgedrückter Bedeutungsinhalt. In der Logik die Verknüpfung von Aussagen a und… … Deutsch Wikipedia
Argumentum e contrario — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… … Deutsch Wikipedia
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