Kontramandieren

Kontramandieren

Kontramandieren, s. Kontermandieren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kontermandieren — (franz., kontramandieren), einen Gegenbefehl erlassen, d. h. einen gegebenen Befehl durch einen andern aufheben. Eine Kontermandierung (contremandat) im Rechtsverkehr entzieht dem Beauftragten die Befugnis, den erhaltenen Auftrag auszuführen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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