Kontramandieren
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Kontermandieren — (franz., kontramandieren), einen Gegenbefehl erlassen, d. h. einen gegebenen Befehl durch einen andern aufheben. Eine Kontermandierung (contremandat) im Rechtsverkehr entzieht dem Beauftragten die Befugnis, den erhaltenen Auftrag auszuführen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon