Kontingentierung der Banknoten
- Kontingentierung der Banknoten
Kontingentierung der Banknoten, die Vorschrift, daß die auszugebenden Banknoten überhaupt, oder daß die ungedeckt ausgegebenen Banknoten einen bestimmten Betrag, die Kontingentsziffer, nicht überschreiten dürfen. S. Banken, S. 338.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.
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