- Konsummation
Konsummation (lat.), Vollendung. K. der Ehe (matrimonium consummatum) ist gegeben durch Vollziehung des Beischlafs; K. des Verbrechens (delictum consummatum) durch den Eintritt des zum Tatbestand gehörigen Erfolgs.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.