Konsul [2] — Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbes. in einem fremden Lande und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, die er repräsentiert (das Konsulat),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konsularkonventionen — (Konsularverträge) sind Verträge, die zwischen zwei Staaten bezüglich der Verhältnisse ihrer Konsuln geschlossen werden. Deutschland hat gegenwärtig solche K. abgeschlossen mit Brasilien, Dominica, Griechenland, Guatemala, Honduras, Italien,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zorn [3] — Zorn, Philipp, Rechtslehrer, geb. 13. Jan. 1850 in Bayreuth, studierte in München und Leipzig, habilitierte sich, nachdem er mit der Schrift »Das Beweisverfahren nach langobardischem Rechte« (München 1872) promoviert, 1875 in München, ward bald… … Meyers Großes Konversations-Lexikon