- Komplexlasten
Komplexlasten, Lasten, die auf einem Komplex ruhen; in Bayern aus älterer Zeit stammende privatrechtliche Grundlasten, die auf zusammengehörigen Grundstücken für öffentliche Zwecke (Kultur, Unterricht, Wohltätigkeit) ruhen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.