Komméndenbrief

Komméndenbrief

Komméndenbrief, die Urkunde, in der die Übertragung eines Kirchenamtes an einen katholischen Geistlichen verbrieft ist. Die dafür zu entrichtende Taxe heißt Kommendengeld.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Komménde — (vom lat. commendāre, anvertrauen), Kommanderie, Komturei, ursprünglich eine erledigte, von einem benachbarten Geistlichen einstweilig verwaltete Stelle; dann eine von einem Laien (Kommendatārabt) bezogene geistl. Pfründe und das einem… …   Kleines Konversations-Lexikon

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