- Kollektivvollmacht
Kollektivvollmacht, eine mehreren Personen gemeinschaftlich erteilte Vollmacht (Prokura, Handlungsvollmacht), bei der nur die gemeinschaftliche Willenserklärung aller Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber Rechtswirkungen erzeugt, während der einzelne Bevollmächtigte den Vollmachtgeber nicht vertreten kann.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.