- Kollaterālgeld
Kollaterālgeld (Kollateralsteuer), die Abgabe, welche die Erben eines Seitenverwandten von dessen Nachlaß an die Staats- und Gemeindekasse zu entrichten haben; s. Erbschaftssteuern, S. 897.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kollaterālgeld (Kollateralsteuer), die Abgabe, welche die Erben eines Seitenverwandten von dessen Nachlaß an die Staats- und Gemeindekasse zu entrichten haben; s. Erbschaftssteuern, S. 897.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.