- Klagebeantwortung
Klagebeantwortung, s. Litiskontestation.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Klagebeantwortung, s. Litiskontestation.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Versäumnis — Versäumnis, im Prozeßverfahren, die Unterlassung einer Prozeßhandlung seitens einer Partei innerhalb der gesetzten Frist oder in dem hierzu anberaumten Termin. Das gegenüber der säumigen Partei stattfindende Verfahren heißt Versäumnisverfahren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessordnung (Österreich) — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Langtitel: Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung) Abkürzung: ZPO Typ: Bundesgesetz … Deutsch Wikipedia
Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… … Pierer's Universal-Lexikon
Litiskontestation — (lat. Litis contestatio, Streitbefestigung, Einlassung, Vernehmlassung Klagebeantwortung), im Prozeßverfahren die Beantwortung der Klage, sei es bejahend (affirmative), sei es verneinend (negative L.). Die Einlassung des Beklagten auf die Klage… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schriftsätze, vorbereitende — Schriftsätze, vorbereitende, heißen im Zivilprozeß diejenigen Schriften, die vor der mündlichen Verhandlung unter den Parteien gewechselt werden, um sich gegenseitig auf das Vorbringen von Behauptungen und Beweismitteln in der mündlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vernehmlassung — Vernehmlassung, in der Rechtssprache soviel wie Einlassung (s. d.). Die V. auf die Klage hat nach der österreichischen Zivilprozeßordnung durch die schriftliche Klagebeantwortung, die innerhalb einer richterlichen Frist bei sonstigem Ausschluß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mann — 1. A blind man may perchance hit the mark. – Tauben und Hühner Zeitung (Berlin 1862), Nr. 6, S. 46. 2. A Mann a Wort oder a Hundsfott. (Ulm.) 3. A Mann wie a Maus ün a Weib wie a Haus is noch nit gleich. (Jüd. deutsch. Warschau.) Will sagen, dass … Deutsches Sprichwörter-Lexikon