- Kindesteil
Kindesteil, Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann soviel wie Pflichtteil.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kindesteil, Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann soviel wie Pflichtteil.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kindesteil — Kindesteil, s. Pflichtteil … Kleines Konversations-Lexikon
Kopfgeschwulst — (Geburtsgeschwulst), die infolge blutig seröser Durchtränkung der Schädelhaut an derjenigen Stelle des vorliegenden Kindesteils sich entwickelnde Geschwulst, die sich nach dem Blasensprung in den Muttermund einstellt. Die K. ist die Folge der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gideon Ehrlich von Ehrnfeldt — (* um 1607 in Reichenberg, Böhmen; † 24. September 1670 auf Schloss Friedland, Böhmen) war 1638 Stadtrichter, 1642 Bürgermeister von Reichenberg, ab 1643 Burggraf der Herrschaft Reichenberg, 1663 Hauptmann der Herrschaften Friedland und… … Deutsch Wikipedia