Überliegezeit — Über|lie|ge|zeit 〈f. 20〉 Zeit, die ein Schiff über die für Laden u. Löschen festgesetzte Zeit hinaus im Hafen liegt * * * Über|lie|ge|zeit, die (Seemannsspr.): Zeit, die ein Schiff überliegt … Universal-Lexikon
Uberliegezeit — die Zeit, die uber die vorgesehene Liegezeit hinausgeht und fur die ein Boot wahrend des Uberliegens einen Liegeplatz benotigt … Maritimes Wörterbuch
Überliegezeit — Über|lie|ge|zeit … Die deutsche Rechtschreibung
Bareboat-Charter — Die Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr. Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt und in der… … Deutsch Wikipedia
Charter — Die Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr. Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt und in der… … Deutsch Wikipedia
Löschzeit — Löschzeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Empfänger zur Ausladung (Löschung) zu gewährende Frist. Bezüglich ihres Beginns und ihrer Dauer gelten ähnliche Bestimmungen wie bezüglich der Ladezeit (s. Frachtgeschäft II) Ohne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Liegetage — (Liegezeit), die zum Laden und Loschen der Schiffe in der Chartepartie (s. d.) festgesetzte Zeit (Ladezeit, Löschzeit; Handelsgesetzbuch, § 567 f., 594 f.). Wird diese nicht eingehalten, so muß für die Überliegetage ein Liegegeld bezahlt werden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Überliegegeld — Überliegegeld, Überliegezeit, s. Ladezeit … Kleines Konversations-Lexikon
Ladezeit — Ladezeit, die gesetzliche Frist, innerhalb welcher der Befrachter die Waren zur Verladung ans Schiff zu liefern hat (Handelsgesetzb. §§ 567 578). Die vertragsmäßige Verlängerung der L. heißt Überliegezeit, die dafür zu gewährende Vergütung… … Kleines Konversations-Lexikon
Liegegeld — Lie|ge|geld 〈n. 12〉 Entschädigung, die dem Schiffer zu zahlen ist, falls er über die Ladezeit hinaus auf Ladung warten muss * * * Liegegeld, Schiffsfrachtrecht: vom Absender dem Verfrachter (Frachtführer) zu zahlende Vergütung, wenn Letzterer… … Universal-Lexikon