Karenzjahr

Karenzjahr

Karenzjahr, derjenige Zeitraum, in der Regel ein Jahr betragend, für den früher nach den Statuten mancher Domkapitel die neu eintretenden Kanoniker zugunsten der Kirchenbaukasse oder für andre Zwecke des vollen Genusses ihrer Einkünfte entbehren mußten. Diese Beschränkung findet sich gegenwärtig nicht mehr.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Karenzjahr — Ka|rẹnz|jahr, das: zur Karenzzeit gehörendes Jahr …   Universal-Lexikon

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  • Gnadenzeit — heißt die partikularrechtlich verschieden bemessene Zeit (bald ein Jahr, bald ein Halbjahr, bald ein Vierteljahr [Quartal]), während welcher die Erhen, besonders die Witwe und die (unversorgten) Kinder eines Besoldeten noch über die Sterbezeit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Annus — (lat.), Jahr; A. bissextīlis oder intercalāris, Schaltjahr; A. carentĭae, Karenzjahr, das Jahr oder die kürzere Zeit, in der ein Angestellter ohne Besoldung dient; A. decretorĭus, Entscheidungsjahr (s. Normaljahr); A. deservĭtus, s.v.w.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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