Kanzlei

Kanzlei

Kanzlei (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chancellerie, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der Kanzler (s. d.). Später wurden die höhern Gerichte Kanzleien genannt, z. B. Justizkanzlei; ihre Vorsteher hießen Kanzleidirektoren, Kanzleipräsidenten. Jetzt wird unter K. gewöhnlich nur das Schreiberpersonal (Kanzlisten) der Behörden, Notare oder Anwalte verstanden, daher man von Ministerial-, Kabinetts-, Gerichts-, Amtskanzlei etc. spricht. Im Deutschen Reich ist die Reichskanzlei das Zentralbureau des Reichskanzlers, das den amtlichen Verkehr des letztern mit den Chefs der obersten Reichsämter vermittelt. In der Schweiz ist die Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale) zur Wahrnehmung der Sekretariats- und Kanzleigeschäfte bei der Bundesversammlung und bei dem Bundesrat bestimmt. In Österreich bezeichnet man als K. auch die Geschäftslokale des Bankiers u. dgl. S. Kanzleisprache.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kanzlei — Kanzlei …   Deutsch Wörterbuch

  • Kanzlei — Kanzlei, 1) Ausfertigungsbehörde, welche mit jeder höheren Landesstelle verbunden, jedoch von derselben getrennt u. ihr subordinirt ist. Zu ihr gehören: das Secretariat, welches aus mehren Secretären besteht, zur Führung der Protokolle u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kanzlei — (lat. cancellarĭa), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort zur Ausfertigung öffentlicher Urkunden; später auch Name höherer Gerichte (Justiz K.); jetzt gewöhnlich der Subalternpersonal der Behörden (Kanzlisten, Schreiber), dere… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kanzlei — Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u.s.w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kanzlei — (cancellaria), ursprünglich ein mit Schranken (cancellis) umgebener Ort zur Ausfertigung von Urkunden, Gerichtsurtheilen u. dgl., später der Name für höhere Gerichtsbehörden, auch für höhere oder niedere Regierungsbehörden. Der K.styl ist die… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kanzlei — Sf erw. obs. (14. Jh.), spmhd. kanzelīe Entlehnung. Formal mit Adaptionssuffix īe entlehnt aus l. cancellī m. (ursprünglich Pl.) Schranken ; in der Bedeutung aber eine Wiedergabe von ml. cancellaria Verwaltungsbehörde, Schreibstube des Kanzlers …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kanzlei — Der Begriff Kanzlei ( mhd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. cancelli Schranken[1]) bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei) oder Notars… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzlei — Anwaltsbüro * * * Kạnz|lei 〈f. 18〉 1. Büro, Dienststelle, Ausfertigungsbehörde (NotariatsKanzlei, RechtsanwaltsKanzlei) 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde (BundesKanzlei, StaatsKanzlei) [<mhd. kanzelie, urspr …   Universal-Lexikon

  • Kanzlei — Kanz|lei 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Dienststelle, Büro, Schreibstube, Ausfertigungsbehörde; NotariatsKanzlei; RechtsanwaltsKanzlei 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde; BundesKanzlei; ReichsKanzlei; StaatsKanzlei… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kanzlei — die Kanzlei, en (Mittelstufe) Büro, das von einem Rechtsanwalt geführt wird Synonym: Anwaltsbüro Beispiele: Seine Kanzlei ist in der ganzen Stadt bekannt. Ich habe sie in ihrer Kanzlei besucht …   Extremes Deutsch

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