Kammerherr

Kammerherr

Kammerherr und Kammerjunker, Hofbeamte, die den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer genannt) der höher gestellte. Sein Abzeichen ist der goldene Kammerherrnschlüssel. Für Österreich vgl. »Kämmerer-Almanach. Historischer Rückblick auf die Entwickelung der Kämmererwürde« (Wien 1903).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kammerherr — u. Kammerjunker, zwei Hofchargen zum besonderen Ehrendienste bei den Personen des Landesfürsten u. dessen Gemahlin; sie werden ausschließlich von Adeligen bekleidet. Als Auszeichnung tragen die Kammerherren im Dienst u. in größter Galla eine,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kammerherr — und Kammerjunker, zwei Hofchargen zum unmittelbaren Dienst bei fürstl. Personen; auch bloßer Titel. Die K. tragen an ihrer Dienstuniform einen goldenen Schlüssel (Kammerherrenschlüssel) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kammerherr — Ein Kammerherr (mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch: Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Kammerherr — Kạm|mer|herr 〈m. 16; früher〉 Hofbeamter für den Ehrendienst beim Fürsten; Sy Kämmerling * * * Kạm|mer|herr, der (früher): dem Kämmerer unterstellter Adliger am Hof eines Fürsten, zu dessen Hofamt die Aufsicht über die Räume des Fürsten u. den… …   Universal-Lexikon

  • Kammerherr — Kammer: Das Wort kam schon früh mit dem römischen Steinbau zu den Germanen. Mhd. kamer‹e› »Schlafgemach; Vorratskammer; Schatzkammer; öffentliche Kasse; Gerichtsstube usw.«, ahd. chamara, entsprechend niederl. kamer gehen auf lat.( gemeinroman.)… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kammerherr und Kammerjunker — und Kammerjunker, 2 Hofbeamtungen, die mit dem Ehrendienst um die Person des Fürsten betraut sind und nur aus dem Adel genommen werden …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kammerherr, der — Der Kammerhêrr, des en, plur. die en, vornehme Hofbediente von Adel, welche die Aufwartung bey einer fürstlichen Person in ihren Wohnzimmern haben, und welchen an großen Höfen noch ein Ober Kammerherr vorgesetzet ist; adelige Kammerbediente vom… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Friedrich Wilhelm von der Osten (Kammerherr) — Friedrich Wilhelm von der Osten (* 23. Februar 1721 in Stargard (Pommern); † 27. Februar 1786 in Plathe) war ein deutscher Kammerherr, Privatgelehrter, Sammler und Genealoge. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Henry Norris (Kammerherr) — Sir Henry Norris (auch Norreys, Norres; * um 1490; † 17. Mai 1536 in London) war ein englischer Adliger und Kammerherr des Königs Heinrich VIII. Zunächst ein enger Vertrauter des Königs und Befürworter der Königin Anne Boleyn, fiel Henry Norris… …   Deutsch Wikipedia

  • Hermann von Witzleben (Kammerherr) — Johann Rudolf Hermann von Witzleben (* 6. März 1816 in Beuchlitz; † 24. April 1890 in Wiesbaden) war preußischer Kammerherr, Premierleutnant a. D., Rechtsritter des Johanniterordens und Besitzer des Rittergutes Kitzscher. Er stammte aus dem… …   Deutsch Wikipedia

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