Kaduzieren

Kaduzieren

Kaduzieren (neulat.), etwas für hinfällig (lat. cadūcus, franz. caduc), ungültig erklären. Als kaduzierte Güter (Kaduzitäten, Bona caduca) bezeichnete man im Mittelalter Grundstücke, die wegen Erblosigkeit oder Felonie an den Herrn zurückfielen. Heute gebraucht man obigen, von der Rechtssprache übrigens nicht adoptierten Ausdruck, wenn auf Aktien ausgeschriebene Einzahlungen nicht geleistet und infolgedessen die Aktien für ungültig erklärt werden. »Kaduzitäten« nennt man auch verloren gegangene oder zu gebende ausgeliehene Kapitalien oder Ausstände. Sonst ist Kaduzierung auch soviel wie Niederschlagung von uneinbringlichen Außenständen, Steuern, Sporteln etc.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • kaduzieren — ka|du|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 für ungültig, verfallen erklären [→ kaduk] * * * ka|du|zie|ren <sw. V.; hat [zu lat. caducus = hinfällig, zu: cadere = fallen] (Rechtsspr.): geleistete Einlagen in eine Aktiengesellschaft o. Ä. für… …   Universal-Lexikon

  • kaduzieren — ka|du|zie|ren 〈V.〉 1. für ungültig, verfallen erklären 2. niederschlagen [Etym.: zu lat. caducus »hinfällig«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • kaduzieren — ka|du|zie|ren <zu ↑...ieren> geleistete Einlagen als verfallen erklären (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • kaduzieren — ka|du|zie|ren (Rechtssprache für verfallen erklären) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kaduzität — Kaduzität, Hinfälligkeit, Baufälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von dem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden (s. Kaduzieren) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kadúk — (lat. cadūcus), hinfällig, verfallen; kaduzieren, für verfallen erklären, ungültig machen; Kaduzität, Verfallenes, unbebaute Grundstücke (bona caduca), von denen die Steuern nicht bezahlt werden können; auch die wegen Mangels von Erben dem Fiskus …   Kleines Konversations-Lexikon

  • kaduk — ka|duk 〈Adj.; Rechtsw.〉 1. hinfällig, gebrechlich 2. verfallen, ungültig [<lat. caducus „hinfällig“] * * * ka|duk <Adj.> [lat. caducus, ↑kaduzieren] (veraltet): hinfällig, gebrechlich …   Universal-Lexikon

  • Kaduzierung —   [zu lateinisch caducus »hinfällig«] die, / en, Recht: Verfallserklärung. Nach vergeblicher Fristsetzung unter Androhung des Ausschlusses kann der Aktionär oder Gesellschafter einer GmbH, der seine (Stamm )Einlage trotz Fälligkeit nicht erbracht …   Universal-Lexikon

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