- Jus quarterĭorum
Jus quarterĭorum (lat., Quartierfreiheit, Franchise des quartiers), die frühere mißbräuchliche Ausdehnung der Unverletzlichkeit des Hotels, bez. der Wohnung eines Gesandten (s. d.) auf das ganze Stadtviertel (quartier), innerhalb dessen jenes gelegen war.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.