Jus ferĕtri
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Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon
Bahrrecht — (Bahrgericht, Blutprobe, Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile zur Entdeckung oder Überführung eines Mörders. Der des Mordes Verdächtige, in Gegenwart des Gerichts vor den auf einer Bahre liegenden Leichnam… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bahrrecht — (lat. Jus feretri), eine Art Ordalie, welche in früherer Zeit angewendet wurde, um sich von der Schuld eines des Mordes Verdächtigen zu überzeugen. Von dem Glauben geleitet, daß die Berührung od. auch nur die Gegenwart des Thäters selbst auf den… … Pierer's Universal-Lexikon
Ferĕtrum — (lat.), 1) Trage; daher Feretrĭus, Beiname des Jupiter, weil ihm die den feindlichen Feldherren abgenommenen Waffen auf einem Feretrum zugebracht wurden; bes. 2) Todtenbahre; daher Ferĕtri jus, Bahrrecht, s.d.; 3) Sarg … Pierer's Universal-Lexikon