Jus emporĭi
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon
Barbarossa city — ( de. Barbarossastadt) is a nickname for five German cities that the Staufer Emperor Frederick Barbarossa stayed in or near for some time. Sinzig Sinzig is a city on the Middle Rhine in Ahrweiler County. Celtic in its early history and settled by … Wikipedia
Stadteinlagerrecht — (Jus emporii), an manchen Handelsplätzen sonst das Recht, daß bestimmte, in die Stadt eingeführte Waaren entweder allezeit od. bis zu einer bestimmten Zeit nur an Bürger des Orts, nicht an Fremde verkauft werden durften. Gegenwärtig ist dies… … Pierer's Universal-Lexikon
Stapelrecht — (Stapelgerechtigkeit, Staffelrecht, Stapelfreiheit, Niederlagsrecht), ein in ältern Zeiten gewissen Städten bewilligtes Recht, wonach gewisse oder auch alle Waren, jedenfalls aber mit Ausnahme der »Landesware«, die auf Straßen versandt wurden, an … Meyers Großes Konversations-Lexikon