- Interrogationes in jure
Interrogationes in jure (lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur Aufklärung und Feststellung der Streitpunkte vorlegen konnten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Interrogationes in jure (lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur Aufklärung und Feststellung der Streitpunkte vorlegen konnten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Interrogationes in jure — (lat.), im älteren römischen Proceß Fragen, welche der Kläger dem Beklagten vor dem Prätor vorlegen konnte, um über gewisse Punkte, welche zur Vorbereitung u. Aufstellung seines Anspruches diensam sein konnten, Auskunft zu erhalten. Was der… … Pierer's Universal-Lexikon
Positiōnes — (lat.), Fragen, ähnlich den Interrogationes in jure (s.d.) des ältern römischen Processes. Sie sind im jetzigen Civilproceßrecht gesetzlich bestimmt in der Weise, daß ein jeder streitende Theil (Ponent) das Recht hat, dem Gegner (Ponat) wenn… … Pierer's Universal-Lexikon