Interimswechsel
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Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interimsschein — Interimsschein, 1) der Schein, welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer Schuld einstweilen ausstellt; ist derselbe in Wechselform, so heißt er Interimswechsel; 2) (Interimsactie), der… … Pierer's Universal-Lexikon
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interimsschein — Intĕrimsschein, bei Aktienunternehmungen eine dem Aktionär gegebe Urkunde über geleistete Rateneinzahlungen, heißt, wenn darin nach Volleinzahlung die Aktie versprochen wird, auch Promesse. Auch Urkunden über zu liefernde oder gelieferte, aber… … Kleines Konversations-Lexikon
Interimsschein — Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel … Herders Conversations-Lexikon