Interessensphäre

Interessensphäre

Interessensphäre (auch Hinterland), in der Sprache des modernen Kolonialwesens Bezeichnung für ein Gebiet, vorzüglich in den noch unzivilisierten Teilen Afrikas, das ein europäischer Staat, besonders mit Rücksicht auf die benachbarte Lage einer seiner Kolonien oder Schutzgebiete, aus handelspolitischen, strategischen, politischen und ähnlichen Gründen als für seine Kolonisationsbestrebungen wichtig erachtet, und bezüglich dessen er sich die Okkupationsbefugnis durch Verträge mit andern Staaten, die ähnliche Ziele verfolgen könnten, und durch Mitteilung dieser Verträge an die übrigen Mächte sichert. Derartige Verträge hat Deutschland abgeschlossen mit England: 10. April 1886 bezüglich des westlichen Stillen Ozeans, 1. Nov. 1886 und 1. Juli 1890 bezüglich Ostafrikas, 15. Nov. 1893 bezüglich Zentralafrikas, 14. Nov. 1899 bezüglich der Südsee und Togos; mit Portugal: 30. Dez. 1886 bezüglich Ostafrikas; mit Frankreich: 15. März 1894 bezüglich Kameruns und 25. Juli 1897 bezüglich Togos. Die Verwaltung und Rechtspflege in der deutschen I. Afrikas wurde durch Verordnung vom 2. Mai 1894 besonders geregelt. Verschieden hiervon ist die sogen. Einflußsphäre (s. Hinterland). Vgl. Zorn, Deutsche Kolonialgesetzgebung (Berl. 1901); v. Liszt, Das Völkerrecht (4. Aufl., das. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Interessensphäre — sind diejenigen fremden Gebiete, Länder oder Kontinente, in denen ein Staat geopolitische, wirtschaftliche, soziale oder sonstige Interessen besitzt. Die Interessensphären verschiedener Staaten können sich auf dieselben Gebiete beziehen. In… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessensphäre — Interessensphäre,die:⇨Einflussbereich(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Interessensphäre — ◆ In|ter|ẹs|sen|sphä|re 〈f. 19〉 Einflussgebiet von Staaten außerhalb des eigenen Staatsgebietes ◆ Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden. * * * In|te|r|ẹs|sen|sphä|re, die: Einflussbereich eines… …   Universal-Lexikon

  • Interessensphäre — ◆ In|ter|ẹs|sen|sphä|re auch: In|te|rẹs|sens|phä|re 〈f.; Gen.: , Pl.: n〉 Einflussgebiet (von Staaten)   ◆ Die Buchstabenfolge in|ter|e… kann auch in|te|re… getrennt werden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Interessensphäre — In|te|res|sen|sphä|re die; , n: Einflussgebiet eines Staates …   Das große Fremdwörterbuch

  • Interessensphäre — In|te|r|ẹs|sen|sphä|re (Einflussgebiet) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hitler-Stalin-Pakt — Abschluss des Nichtangriffspaktes am 23. August 1939. Von links nach rechts: Hintergrund: Richard Schulze (Ribbentrops Adjutant), Boris Schaposchnikow (Generalstabschef der Rote …   Deutsch Wikipedia

  • Molotow-Ribbentrop-Pakt — Abschluss des Nichtangriffspaktes am 23. August 1939. Von links nach rechts: Hintergrund: Richard Schulze (Ribbentrops Adjutant), Boris Schaposchnikow (Generalstabschef der Rote …   Deutsch Wikipedia

  • Ribbentrop-Molotow-Pakt — Abschluss des Nichtangriffspaktes am 23. August 1939. Von links nach rechts: Hintergrund: Richard Schulze (Ribbentrops Adjutant), Boris Schaposchnikow (Generalstabschef der Rot …   Deutsch Wikipedia

  • Afrika — Afrika, der fast insulare südwestliche Teil der Alten Welt. Der Name, zuerst von Ennius gebraucht, bezog sich ursprünglich nur auf die Karthago und Umgebung umfassende römische Provinz, wurde aber in der Kaiserzeit auf den ganzen Erdteil… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”