- Inexigībel
Inexigībel (lat.), nicht eintreibbar.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inexigībel (lat.), nicht eintreibbar.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inexigibel — (v. lat), nicht eintreibbar, bes. von Geldern … Pierer's Universal-Lexikon
Inexigibel — Inexigibel, lat. deutsch, was nicht eingetrieben werden kann, z.B. Gelder … Herders Conversations-Lexikon
Moratorium — (Anstandsbrief, Indult, Induciae), die Bewilligung, daß ein insolventer Schuldner auf eine bestimmte Zeit nicht von seinen Schuldnern verklagt u. daher gegen ihn namentlich auch nicht das Concursverfahren eingeleitet werden darf. Die… … Pierer's Universal-Lexikon