Individuālrecht

Individuālrecht

Individuālrecht, ein subjektives Recht, das entweder in seiner Entstehung und in seinem Bestand oder doch in seiner Entstehung an eine bestimmte menschliche Persönlichkeit geknüpft ist. Ersteres ist der Fall bezüglich des Rechts auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Namen, Wappen etc.; letzteres bezüglich des Rechts auf die Verwertung der Erzeugnisse geistiger und künstlerischer Tätigkeit (sogen. Immaterialgüter), wie Schriftwerke, Gemälde, Kompositionen, Photographien, Erfindungen etc.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Individualrecht — In|di|vi|du|al|recht (Persönlichkeitsrecht) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • 2. Verfassungszusatz — Die Artikel Waffenrecht (Vereinigte Staaten) und 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion …   Deutsch Wikipedia

  • 2. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika — Die Artikel Waffenrecht (Vereinigte Staaten) und 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion …   Deutsch Wikipedia

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  • Second Amendment — Die Artikel Waffenrecht (Vereinigte Staaten) und 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion …   Deutsch Wikipedia

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