Impensen

Impensen

Impensen (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen (s. d.). Expensen, die im Interesse einer Sache erfolgten Ausgaben (s. Expensae).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Melioration — (v. lat. Melioratio), 1) Verbesserung; 2) Grundstücksverbesserung durch bessere, zweckmäßigere Bearbeitung, Anlegung von Abzugs od. Bewässerungsgräben, von Baumpflanzungen. Sie kommen bes. dann in rechtlichen Betracht, wenn dieselben von Jemand… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Impensae — (Impensen, v. lat.), 1) Kosten, insbesondere solche, welche durch einen Civil od. Criminalproceß veranlaßt worden sind; 2) die auf eine Sache während des Besitzes derselben gemachten Verwendungen u. Ausgaben. Sie werden gemeinrechtlich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufwendungen — Aufwendungen, auch Verwendungen, im gemeinen Recht Impensen (lat. impensae) genannt, der Aufwand an Geld, Zeit, Kraft etc., der zu machen nötig ist oder gemacht wird, um irgend etwas zu erreichen, zu bewerkstelligen. Das gemeine Recht unterschied …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Expensae — Expensae, Kosten, Auslagen, besonders Gerichtskosten im Gegensatz zu den Impensen (s.d.); Expensarium, Kostenverzeichnis; Expension, Auszahlung, Ausgabe; expensiv, kostspielig …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”