- Hypothekengeschäfte
Hypothekengeschäfte, Bankgeschäfte, die in der Beleihung von Immobilien gegen Verpfändung derselben und unter Ausgabe von Pfandbriefen bestehen (s. Banken, S. 340).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hypothekengeschäfte, Bankgeschäfte, die in der Beleihung von Immobilien gegen Verpfändung derselben und unter Ausgabe von Pfandbriefen bestehen (s. Banken, S. 340).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon