Hypothekengeschäfte

Hypothekengeschäfte

Hypothekengeschäfte, Bankgeschäfte, die in der Beleihung von Immobilien gegen Verpfändung derselben und unter Ausgabe von Pfandbriefen bestehen (s. Banken, S. 340).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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